Am Aufstellort ist eine freie Höhe von 5 m und ausreichend Rangierfläche zur Aufstellung/Abholung/Austausch des Containers nötig.
Wie spart man Entsorgungskosten?
Bei sortenreiner Befüllung können die Entsorgungskosten optimiert werden.
Sortentrennung:
- Alteisen
- Altpapier
- Biogene Abfälle (Grünschnitt)
- Unbehandeltes Holz
- Behandeltes Holz
- Bauschutt sortenrein
- Bauschutt gemischt
- Baumix = Baurestmassen gemischt, aber ohne Bauabfall
- Bauabfall/Gewerbeabfall = hausmüllähnlich und ungefährlich
- XPS – sofern nicht nachgewiesen, dass es FCKW-frei ist, wird es als gefährlich eingestuft. Ist stets getrennt von anderem Abfall zu sammeln.
- künstliche Mineralfaser (u.A. Tellwolle) – sofern nicht nachgewiesen, dass nach 2001 erzeugt, wird es als gefährlich eingestuft. Ebenfalls stets getrennt von anderem Abfall zu sammeln.
- Asbestzement – fest gebundener Asbest – Auch stets getrennt von anderem Abfall zu sammeln.
Hier finden Sie nähere Details zur sortenreinen Trennung:
Beispiel für Entsorgungskosten
Sofern diese Trennung auf der Baustelle nicht stattfinden kann, wird empfohlen zwischen Baumix und Bauabfall zu trennen, da andernfalls die Entsorgungskosten des Bauabfalles für den gesamten Containerinhalt anfallen würden.
Bei Bestellung eines Containers (z.B.10 m³, gedeckt) ist stets eine Containermiete (€ 1,00/Tag) für eine Woche inkludiert. Für die Entsorgung des Containerinhaltes fallen neben der Wiegegebühr (Deponie) von € 8,00 noch die Entsorgungskosten des Containerinhaltes an.
Per 01.02.2019 lagen beispielsweise die Entsorgungskosten für unbehandeltes (stofflich zu verwertendes) Holz nur bei € 28,00/Tonne, jene von behandeltem (thermisch zu verwertendem) Holz aber bereits bei € 58,00/Tonne. Wenn etwa unbehandeltes Holz mit behandeltem Holz vermengt ist, kann das unbehandelte Holz nicht verwertet werden und es fallen für diesen Container deswegen die Kosten für behandeltes Holz auch für das (zwischen dem behandelten Holz befindliche) unbehandelte Holz an. Ebenso verhält es sich bei Vermengung anderer Abfälle. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber (bei Strafandrohung) ein absolutes Vermengungsverbot von asbesthältigen Abfällen (z.B. Eternit) mit anderen Abfällen vorgesehen hat.
Seit März 2017 gibt es seitens des Umweltministeriums die Ansicht, dass künstliche Mineralfasern (erzeugt in der EU vor 2002) wie asbesthältiger Abfall zu behandeln ist, weswegen das Vermengungsverbot auch für künstliche Mineralfasern gilt.
Da die Entsorgungskosten oft kurzfristigen Schwankungen unterliegen, wird empfohlen, den aktuellen Stand bei Bestellung des Containers anzufragen.
Die – neben den Entsorgungskosten anfallenden – Kosten des Containeran-/abtransportes sind abhängig von der Containergröße und vom Aufstellort. So bewegen sich die Aufstellkosten eines 6 m3 Containers von € 31,00 in Lembach bis zu € 90,00 bei Aufstellung in Lichtenberg (weitest entfernter Ort). Für den Abtransport bzw. Containertausch sind bei dieser Containergröße in Lembach € 55 und in Lichtenberg € 155 zu kalkulieren. (Stand Februar 2019)
Kontakt
Alexandra Oberpeilsteiner
07286/8311
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